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Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH
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Behindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH Bahnhofstraße 61 63667 Nidda |
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Unternehmenskommunikation
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltung
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen. (2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. (3) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. (2) Der Auftraggeber ist an einen von ihm unterzeichneten und von uns noch nicht angenommenen Auftrag 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Auftraggeber zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung einer bestellten Ware oder der Beginn der Erbringung der in Auftrag gegebenen Werk- oder Dienstleistungen.§ 3 Preise und Zahlung
(1) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto er-folgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt. (2) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. (3) Der Auftraggeber darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Das Recht des Auftraggebers, seine Gegenansprüche in einem gesonderten Rechtstreit geltend zu machen, bleibt unberührt.§ 4 Liefer- / Leistungszeit
Sollten wir einen vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht einhalten, so hat uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.§ 5 Versand von Waren
(1) Die Auslieferung von Waren erfolgt in unserem Lager. Wir versenden Waren nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist. (2) Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Mängeln gelieferter Waren oder erbrachter Leistungen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. (2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beziehungsweise Ausführung der Leistung an-zeigt. (3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Waren (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. (2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforder-lich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln. (Stand: 1.11.2010)Datenschutzerklärung
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Ausführliche Erklärungen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (PDF).
Diese Daten erfassen wir:
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- Die Daten, die beim Besuch unserer Webseite anfallen, erheben wir automatisiert durch den Einsatz von Cookies.
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Dafür nutzen wir Ihre Daten:
- Im Falle des Kontaktformulars verarbeiten, nutzen und speichern wir Ihre Daten ausschließlich zu dem von Ihnen gewünschten Zweck bzw. für die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Nach Wegfall des Zweckes bzw. Erledigung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten gelöscht.
- Zur Weiterleitung an die Betreiber sozialer Netzwerke, deren PlugIn durch unsere Website genutzt wird.
Videoüberwachung
Manche unserer Einrichtungen werden videoüberwacht. Die Überwachung erfolgt, um unberechtigtem Betreten sowie Diebstählen durch Abschreckung vorzubeugen und um im Bedarfsfalle zur Aufklärung von Straftaten beitragen zu können.
In den Einrichtungen, die überwacht werden, wird mit Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht.
Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
gds – Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH
|
hinweis@gdsm.de |
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0 64 21 / 80 413-10 |
|
gds – Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH Vertraulich: HINWEIS Auf der Appeling 8 35043 Marburg |
Informationen zur Meldestelle in Alltagssprache
Meldestellte gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Die bhw hat eine Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt. Große Unternehmen müssen eine Meldestelle haben, damit die Mitarbeiter (Hinweisgeber oder Whistleblower) Verstöße gegen Gesetze melden können. Die Mitarbeiter sollen dafür keine Probleme am Arbeitsplatz bekommen, wie Kündigung oder schlechte Behandlung. Die Meldestelle der bhw ist an den externen Datenschutzbeauftragten, die gds – Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH, angegliedert.
Sichere Meldung
Hinweise können vertraulich und datenschutzgerecht an die Meldestelle geschickt werden. Die Identität des Hinweisgebers bleibt geheim. Wenn der Hinweisgeber es nicht ausschließt, werden die Meldungen anonym gemacht, sodass die bhw nicht weiß, wer gemeldet hat. Der Datenschutzbeauftragte muss laut Gesetz verschwiegen sein.
Was wird gemeldet?
Jeder kann der Meldestelle Hinweise geben zu:
-
Straftaten
-
Verstößen gegen geltendes Recht
-
Verstößen gegen bestimmte Gesetze
-
Verstößen gegen Verträge oder Richtlinien.
Persönliche Probleme, allgemeine Beschwerden und Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz gehören nicht dazu. Das soll man der internen Beschwerdestelle der bhw melden, die auch vertraulich damit umgeht.
Die Meldestelle sagt, man soll auch melden, wenn man unsicher ist, ob es ein Verstoß nach HinSchG ist. Die Meldestelle prüft dann, ob es wirklich ein Verstoß nach dem Gesetz ist.
Wie wird gemeldet?
Man kann telefonisch, per Brief oder E-Mail melden. Die Meldestelle empfiehlt eine E-Mail, weil alles gut dokumentiert werden kann. Für komplett anonyme Meldungen sollte man nicht das Firmen-E-Mail, Post- oder Telefonsystem nutzen.
Informationen zur Melde-Stelle in Leichter Sprache
Melde-Stelle für Verstöße gegen Gesetze
Die bhw hat eine neue Melde-Stelle für Verstöße gegen Gesetze.
Bei der Melde-Stelle gilt das Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz (HinSchG).
Das Gesetz sagt:
Mitarbeiter können Verstöße gegen Gesetze melden.
Die Mitarbeiter dürfen deswegen keine Probleme am Arbeitsplatz bekommen:
Zum Beispiel gekündigt werden oder schlecht behandelt werden.
Die Meldestelle ist bei der:
Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH.
Dort ist auch der Datenschutz-Beauftragte von der bhw.
Anonyme Meldung
Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt.
Wir halten uns an den Datenschutz.
Wir erfahren Ihren Namen von der Melde-Stelle nicht.
Außer wenn Sie das wünschen.
Die Melde-Stelle muss laut Gesetz verschwiegen sein.
Das können Sie melden
Hinweise zum Beispiel über:
- Straftaten
- Verstößen gegen Gesetze.
Sie wollen etwas melden.
Aber Sie wissen nicht genau:
Ist es wirklich ein Verstoß gegen ein Gesetz?
Die Melde-Stelle sagt:
Melden Sie auf jeden Fall.
Wir prüfen, ob es ein Verstoß gegen ein Gesetz ist.
Die Melde-Stelle ist nicht zuständig für
- persönliche Probleme
- Beschwerden
- Verstöße gegen das Kündigungs-Schutz-Gesetz.
Das melden Sie bei der Beschwerde-Stelle von der bhw.
So können Sie Verstöße melden
Die Melde-Stelle sagt:
Schreiben Sie am besten eine E-Mail.
Sie können aber auch anrufen oder einen Brief schreiben.
Nutzen Sie dafür Ihre private E-Mail-Adresse oder Ihr privates Telefon.